eBay-Auktionen und Umsatzsteuerpflicht
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 65/2015 vom 23.09.2015 auf sein Urteil vom 12.08.2015 (Aktenzeichen XI R 43/13) hin. Danach ist der Verkauf von 140 Pelzmänteln im Internet eine unternehmerische und umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit.
Im Urteilsfall handelte es sich um den Verkauf von Pelzmänteln der verstorbenen Schwiegermutter, die diese in 25 Jahren gesammelt habe.
Aus der Pressemitteilung:
"Klägerin habe nicht eigene, sondern fremde Pelzmäntel - die (angebliche) „Sammlung“ der Schwiegermutter - verkauft. Nicht berücksichtigt habe das FG, dass die verkauften Gegenstände (anders als z.B. Briefmarken, Münzen oder historische Fahrzeuge) keine Sammlerstücke, sondern Gebrauchsgegenstände seien. Angesichts der unterschiedlichen Pelzarten, -marken, Konfektionsgrößen und der um bis zu 10 cm voneinander abweichenden Ärmellängen sei nicht ersichtlich, welches „Sammelthema“ verfolgt worden sein sollte."
Der BFH hat die Pressemitteilung 65/2015 vom 23.09.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage des BFH
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 40/2015
28.09.2015