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eBay Schadensersatz bei abgebrochener Auktion

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 162/2015 vom 23.09.2015 auf sein Urteil vom 23.09.2015 (Aktenzeichen VIII ZR 284/14) zur Schadensersatzpflicht bei einem vorzeitigen Abbruch einer eBay-Auktion hin.

Aus der Pressemitteilung des BGH:

"Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung dazu getroffen, unter welchen Voraussetzungen der Anbieter das Gebot eines Interessenten auf der Internetplattform eBay streichen darf, ohne sich diesem gegenüber schadenersatzpflichtig zu machen. "

Der BGH hat die Pressemitteilung 162/2015 vom 23.09.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage des BGH

COLLEGA-Wochen-Ticker 40/2015
28.09.2015