eBay Schadensersatz bei abgebrochener Auktion
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 162/2015 vom 23.09.2015 auf sein Urteil vom 23.09.2015 (Aktenzeichen VIII ZR 284/14) zur Schadensersatzpflicht bei einem vorzeitigen Abbruch einer eBay-Auktion hin.
Aus der Pressemitteilung des BGH:
"Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung dazu getroffen, unter welchen Voraussetzungen der Anbieter das Gebot eines Interessenten auf der Internetplattform eBay streichen darf, ohne sich diesem gegenüber schadenersatzpflichtig zu machen. "
Der BGH hat die Pressemitteilung 162/2015 vom 23.09.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage des BGH
COLLEGA-Wochen-Ticker 40/2015
28.09.2015