Spenden für Flüchtlinge
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 22.09.2015 ein Schreiben "Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge" veröffentlicht.
Dort werden die Regeln für den vereinfachten Zuwendungsnachweis dargelegt.
Dass BMF hat das Schreiben vom 22.09.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 40/2015
28.09.2015