Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

Das Geheimnis des Bundeszentralamts für Steuern

Eine E-Mail des BZSt löste Zweifel aus, ob es sich um eine Spam-Mail oder gar Schlimmeres handelt - Abbildung. Die Überschrift "BZSt-Geheimnis Übersendung Ihres Geheimniswertes zur Registrierung im BOP" und die Angabe einer achtstelligen Nummer in der Fußzeile unter der Bezeichnung "Ihr BZSt- Geheimnis lautet" waren recht mysteriös. Die Überprüfung ergab, dass es sich um die Bestätigung einer Registrierung eines Steuerberaters beim BZSt handelte.

Man sollte von einer Bundesbehörde erwarten, dass Sie E-Mails versendet, die nicht den Anschein erwecken, es handle sich um eine Phishing-Mail. Erst am 05.09.2014 erging eine Warnung "ELSTER - Vorsicht vor Phishing-E-Mails vom Finanzamt".

Berater und Mandanten sind sensibilisiert. Daher ist es wohl selbstverständlich, dass man eine derartig gestaltete E-Mail, wie sie das BZSt versendet (Abbildung) äußerst kritisch beurteilt. Das BZSt verursacht mit derartigen Zusendungen einen vermeidbaren zusätzlichen Arbeitsaufwand.

Dem BZSt fehlt es offenbar an der von den Länderfinanzbehörden gewohnten Professionalität, wie sich auch aus deren Telefonitis ergibt siehe +++COLLEGA-Wochen-Ticker 41/2014+++

+++COLLEGA-Wochen-Ticker 41/2014+++
06.10.2014