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 der guten Ideen

Formular Einnahmenüberschussrechnung 2014

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 02.10.2014 das neue Formblatt mit Kurzerläuterungen veröffentlicht.

Die Daten müssen grundsätzlich per ELSTER übermittelt werden.

Wenn die Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro im Jahr liegen, muss der Vordruck nicht verwendet werden und es kann die elektronische Übermittlung entfallen.

Falls Schuldzinsen einen Betrag von 2.050 Euro im Jahr übersteigen, müssen zusätzliche Angaben gemacht werden, die sich aus den Erläuterungen des BMF ergeben. Hierbei geht es um die Ermittlung eventueller Überentnahmen.

Das BMF hat das Schreiben vom 02.10.2014 und das Formblatt auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesministerium der Finanzen.

+++COLLEGA-Wochen-Ticker 41/2014+++
06.10.2014