Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

Restschuldbefreiung und Aufrechnung

Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist unter dem Aktenzeichen VII R 19/14 ein Verfahren anhängig, in dem geklärt werden soll, ob das Finanzamt nach einem mit Restschuldbefreiung beendeten Vergleich Steuererstattungsansprüche mit Steuerschulden aufrechnen darf.

Die Vorinstanz - das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht (FG) - hat in seiner Entscheidung vom 23.10.2013 (Aktenzeichen 4 K 186/11) dem Finanzamt Recht gegeben. Es geht um die Frage, ob ein rechtskräftiger Beschluss über die Restschuldbefreiung gemäß § 301 Insolvenz-Ordnung dem Recht eines Insolvenzgläubigers gegen Aufrechnung entgegen steht.

Das FG erläutert den Sachverhalt in seinem Newsletter II - III/2014. Das FG kommt zu dem Ergebnis, es ergäbe sich aus § 94 Insolvenz-Ordnung, "dass ein zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bestehendes Recht des FA zur Aufrechnung nicht nur während des Insolvenzverfahrens, sondern auch nach dessen Aufhebung im Anschluss an eine Restschuldbefreiung fortbestehe".

Der BFH hat Hinweise zu den anhängigen Verfahren auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesfinanzhof.

+++COLLEGA-Wochen-Ticker 41/2014+++
06.10.2014