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Unterschrift Berufspflichtverletzung

Das Landgericht Hannover kommt im Urteil vom 11.11.2013 (Aktenzeichen StL 8/13 - DStRE Heft 18/2014 Seite 1152) zu dem Ergebnis, dass ein Steuerberater gegen die eigenverantwortliche Berufsausübung verstößt, wenn er es  zulässt, dass Schreiben in steuerlichen Angelegenheiten an das Finanzamt (zum Beispiel Einsprüche) von seinem angestellten Buchhalter unterzeichnet werden.

Nach dem in DStRE geschilderten Sachverhalt wurden 14 Schreiben einer Steuerberatungsgesellschaft an das Finanzamt (Einspruch, Rücknahme eines Einspruchs, Antrag auf Anpassung der Vorauszahlung, Antrag auf Aussetzung der Vollziehung sowie Angaben zur Besteuerungsfestsetzung) nicht von dem Steuerberater, sondern von einem angestellten Buchhalter unterzeichnet.

Das Gericht ging davon aus, dass der Steuerberater seine Berufspflichten dadurch verletzt hatte, dass er die Schreiben nicht selbst unterzeichnete. Dass andere Berater sich angeblich ähnlich verhielten, konnte ihn nicht entlasten. Daher wurden gegen ihn berufsgerichtliche Maßnahmen verhängt.

Das Urteil wurde in DStRE Heft 18/2014 auf Seite 1152 ausführlich besprochen.

+++COLLEGA-Wochen-Ticker 41/2014+++
06.10.2014