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 der guten Ideen

Vordruck Steuerschuldnerschaft

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 01.10.2014 einen neuen Vordruck zu Nachweis der Steuerschuldnerschaft und eine Änderung des Anwendungserlasses zur Umsatzsteuer bekannt gemacht.

Damit dürfte die Veröffentlichungsflut zu dem Thema ein vorübergehendes Ende erfahren haben.

Das BMF hat das Schreiben vom 01.10.2014 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage des Bundesministerium der Finanzen.

+++COLLEGA-Wochen-Ticker 41/2014+++
06.10.2014

Ergänzung von 09.02.2015:

Das BMF hat mit Schreiben vom 04.02.2015 eine weitere Klarstellung veröffentlicht:

"Absatz 5 des BMF-Schreibens vom 5. Februar 2014 - IV D 3 - S 7279/11/10002 (2014/0120973), BStBl I S. 233, i.d.F. von Abschnitt II des BMF-Schreibens vom 8. Mai 2014 - IV D 3 - S 7279/11/10002 (2014/0419586), BStBl I S. 823, kann auch bei einer Bau-leistung angewendet werden, die vor dem 15. Februar 2014 begonnen, aber erst nach dem 30. September 2014 erbracht worden ist und die nicht unter die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 und Abs. 5 Satz 2 UStG in der seit dem 1. Oktober 2014 geltenden Fassung fällt." 

Das BMF hat sein Schreiben BMF vom 04.02.2015 auf seier Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium.