Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

Vordruckmuster für Anzeigen nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 VermBDV (VermB 12) und nach § 8 Absatz 1 Nummer 4 bis 6 VermBDV (VermB 13)

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein neues Vordruckmuster sowie eine neu Datensatzbeschreibung für Anzeigen nach der VermBDV bekannt gemacht.

Das BMF hat die Bekanntmachung auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium 

COLLEGA-Wochen-Ticker 41/2019
07.10.2019

Das Netzwerk
Die kollegiale Zusammenarbeit und ein intensiver Erfahrungsaustausch ermöglichen es Steuerberatern in einem Netzwerk mit der Weiterentwicklung Schritt zu halten. Interessierte sind eingeladen, sich uns anzuschließen: Sie wollen in unserem Netzwerk mitarbeiten? Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail Danke!