Umsatzsteuer bei unentgeltlicher PKW-Überlassung
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemittelung 66/14 vom 08.10.2014 auf sein Urteil vom 05.06.2014 (Aktenzeichen XI R 2/12) hin. Danach ist die Überlassung eines PKW an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH umsatzsteuerpflichtig. Der BFH befasst sich ausführlich mit Fragen der Ermittlung der Bemessungsgrundlage.
Die Streitsache wurde an das Finanzgericht (FG) zurück verwiesen, damit das FG klärt, ob die Überlassung entgeltlich - als Gegenleistung für die Tätigkeit als Geschäftsführer - oder unentgeltlich - als Leistung an den Gesellschafter - erfolgt ist.
In beiden Fällen spricht sich der BFH aber für eine Pauschalregelung zur Ermittlung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage und der Umsatzsteuer aus.
Der BFH hat die Pressemitteilung 66/14 vom 08.10.2014 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesfinanzhof.
Hinweis von Herrn Steuerberater Richard Schweiger, Poing. Danke!
+++COLLEGA-Wochen-Ticker 42/2014+++
13.10.2014