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 der guten Ideen

Umzugskosten

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 06.10.2014 ein Schreiben zur "steuerlichen Anerkennung von Umzugskosten nach R 9.9 Absatz 2 LStR; Änderung der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab 1. März 2014 und 1. März 2015" veröffentlicht."

Das BMF hat das Schreiben auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesministerium der Finanzen.

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

+++COLLEGA-Wochen-Ticker 42/2014+++
13.10.2014