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 der guten Ideen

Bundestag beschäftigt Scheinselbständige?

Die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet am 07.10.2014 darüber, dass der Deutsche Bundestag sogenannte Besucherführer als Selbständige behandelt und daher keine Sozialversicherungsbeiträge abführt. Die Deutsche Rentenversicherung betrachte diesen Personenkreis als sogenannte "Scheinselbständige" und fordere daher 1,45 Millionen Euro Sozialversicherungsbeiträge nach.

Das leidige Thema der Scheinselbständigen beschäftigt jeden steuerlichen Berater bis zum Überdruss. Insofern kann man es nur begrüßen. dass die Damen und Herren Abgeordneten in der Praxis erleben, welchen Schrott an Gesetzen sie produzieren. Der Artikel in der SZ bringt wohlbekannte Begriffe, wie zum Beispiel diesen Satz:

 "Es geht dabei um die Frage, ob das Parlament gegen seine eigenen Gesetze verstoßen hat, die Besucherführer als "Scheinselbständige" beschäftigt und ihnen damit jahrelang Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten zu haben. Juristisch ist dies alles andere als ein Kavaliersdelikt. Im Strafgesetzbuch sind dafür Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren vorgesehen."

Der Unterschied zu "normalen" Bürgern ist nur, dass man diese eindeutig erkennen und bestrafen kann und auch bestraft, in der Institution "Deutscher Bundestag" wird man wohl - wie so oft - keinen Schuldigen finden können.

Die Süddeutsche Zeitung hat den Artikel von Thomas Öchsner vom 07.10.2014 auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Süddeutschen Zeitung.

+++COLLEGA-Wochen-Ticker 43/2014+++
 20.10.2014