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PKW-Nutzung Fahrten Wohnung - Betriebsstätte nicht umsatzsteuerpflichtig

Der Bundesfinanzhof weist in seiner Pressemitteilung Nr. 69/14 vom 15.10.2014 auf sein Urteil vom 05.06.2014 (Aktenzeichen XI R 35/12) hin. Danach erfolgt die Verwendung eines PKW für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte nicht für außerbetriebliche Zwecke und ist daher nicht umsatzsteuerpflichtig.

Der BFH weist in der Pressemitteilung auf folgendes hin:

"Anders als ein Arbeitnehmer suche ein Unternehmer wie im Streitfall der Kläger als Organträger der GmbH seinen Betrieb auf, um dort unternehmerisch tätig zu sein. Seine Fahrten zwischen Wohnort und Unternehmen (Betrieb) dienten der Ausführung von Umsätzen. Angesichts des klaren Überwiegens der unternehmerischen Verwendung sei es unbeachtlich, dass die Heimfahrten auch privaten Charakter hätten."

Der BFH hat die Pressemitteilung 69/14 vom 15.10.2014 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesfinanzhof.

+++COLLEGA-Wochen-Ticker 43/2014+++
 20.10.2014