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 der guten Ideen

Steuerberater schadensersatzpflichtig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 25.09.2014 (Aktenzeichen IX ZR 199/13) entschieden, dass ein Steuerberater den Schaden ersetzen muss, der einem Mandanten entsteht, wenn der steuerliche Berater einen Einspruch ohne Rücksprache mit dem Mandanten zurück nimmt.

Es ist wohl selbstverständlich, dass der Steuerberater seine Mandanten fragen muss, ob ein eingelegter Einspruch weiter verfolgt werden soll. Die eigenmächtige Rücknahme des Einspruchs kann nicht hingenommen werden.

Der BGH befasst sich sehr ausführlich mit der Frage, welche Fachliteratur ein Steuerberater lesen und beachten muss. Die Zeitschrift "Deutsches Steuerrecht" gehört jedenfalls dazu. Dagegen müssen zum Beispiel die Verlautbarungen des Bundesfinanzhofs über anhängige Verfahren nicht beachtet werden.  Im Streitfall ging es auch darum, ob die Zeitschrift "Der Ertragssteuerberater" zur Pflichtlektüre eines steuerlichen Beraters gehört. Das hat der BGH verneint.

Der BGH hat das Urteil vom 25.09.2014 (Aktenzeichen IX ZR 199/13) auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesgerichtshof.

Hinweise von Frau Marianne Kottke, LSWB München. Danke!

+++COLLEGA-Wochen-Ticker 43/2014+++
20.10.2014