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 der guten Ideen

Gebühren E-Bilanz

Für die Erstellung einer E-Bilanz nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 b eine volle Gebühr von 5/0 bis 12/10 (Tabelle B) Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) berechnet werden kann. Wenn dagegen nur eine Überleitungsrechnung aus einer Handelsbilanz erstellt und diese "Steuerbilanz" elektronisch übermittelt wird, beträgt die Gebühr nach § 35 Abs. 1 Nr. 3a StBVV 2/10 bis 10/10 (Tabelle B). Das ergibt sich aus den Kammermitteilungen der Steuerberaterkammer München, Heft 2/2014, Seite 25.

+++COLLEGA-Wochen-Ticker 44/2014+++
 27.10.2014