Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

Ersetzendes Scannen

Ersetzendes Scannen.   Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) weist in einer Pressemitteilung vom27.10.2014 darauf hin, dass er zusammen der Bundessteuerberaterkamme eine "Muster-Verfahrensdokumentation zur Digitalisierung und elektronischen Aufbewahrung von Belegen inkl. Vernichtung der Papierbelege" erstellt habe. Das ist wohl ein erster Schritt in die richtige Richtung. Solange Finanz- und Justizbehörden aber immer noch auf der Vorlage von Originalen - und das sind Papierbelege - bestehen, kann man das Vernichten dieses Unterlagen niemandem empfehlen.

Sicher will die Finanzverwaltung - schon aus eigenem Interesse - zu einer Art papierarmer Verwaltung kommen. Das Wort "papierlos" kann man derzeit sicherlich als realitätsfern betrachten.

Die Frage, wann man vorbehaltlos die Vernichtung von Papier empfehlen kann, lässt sich derzeit nicht seriös beantworten. Es bleibt also bis auf Weiteres bei der in dem Schreiben des DStV kritisierten Doppelbelastung der Aufbewahrung von Papier neben der elektronischen Speicherung der Daten. Die Initiative des DStV und der Bundessteuerberaterkammer verdient aber eine volle Unterstützung.

Der DStV hat die Pressemitteilung auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage des DStV.

Hinweis von Frau Steuerberater  Benita Königbauer, München. Danke

+++COLLEGA-Wochen-Ticker 45/2014+++
03.11.2014