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Kreditbearbeitungsgebühren

Kreditbearbeitungsgebühren. Der Bundesgerichtshof weist in seiner Pressemitteilung 153/2014 vom 28.10.2014 auf sein Urteil vom gleichen Tag (Aktenzeichen XI ZR 348/13) hin. Danach können Bankkunden von ihren Banken die Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren verlangen, die in Verbraucherdarlehensverträgen formularmäßig berechnet wurden. Achtung: Hierunter können Bankgebühren zurück bis zum Jahr 2004 fallen. Gegebenenfalls müssen die Ansprüche sofort, spätestens aber bis 31.12.2014 geltend gemacht werden.

Aufgrund der Änderung der Rechtsprechung geht der BGH davon aus, dass derartige Rückforderungsansprüche erst nach 10 Jahren verjähren.

Je nach Fall empfiehlt es sich, rechtzeitig die Verjährung unterbrechende Maßnahmen einzuleiten. Aufgrund der bekannten Hartleibigkeit der Banken wird das in vielen Fällen auf gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche hinauslaufen. Hierzu sollte man den Rat eines Rechtsanwalts einholen.

Der BGH hat die Pressemitteilung 153/2014 vom 28.10.2014 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesgerichtshof.

Hinweis von Herrn Rechtsanwalt und Steuerberater Karl Ramminger, München. Danke!

+++COLLEGA-Wochen-Ticker 45/2014+++
03.11.2014