Reisekosten Oktober 2014
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 24.10.2014 ein "Ergänztes BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 01.01.2014" herausgegeben, das das Schreiben vom 30.09.2013 ersetzt. Das neue Schreiben hat einen Umfang von 62 Seiten.
Zitat aus dem Schreiben (Seite 62):
"Dieses Schreiben ist mit Wirkung ab 1. Januar 2014 anzuwenden. Hinsichtlich der Regelungen in Rz. 65 (Mahlzeiten im Flugzeug, Schiff oder Zug) ist es nicht zu beanstanden, wenn diese erst ab 1. Januar 2015 angewendet werden. Das BMF-Schreiben vom 30. September 2013 wird aufgehoben und durch dieses BMF-Schreiben ersetzt. Änderungen sind durch Fettdruck dargestellt.
Das BMF-Schreiben vom 20. August 2001, BStBl I S. 541, das BMF-Schreiben vom 21. Dezember 2009, BStBl 2010 I S. 21, das BMF-Schreiben vom 27. September 2011, BStBl I S. 976 sowie das BMF-Schreiben vom 15. Dezember 2011, BStBl 2012 I S. 57 werden mit Wirkung ab 1. Januar 2014 aufgehoben."
Es zeigt sich wieder einmal die Gleichgültigkeit der Finanzverwaltung gegenüber den Bürgern und ihren Beratern, Regelungen annähernd 10 Monate rückwirkend in Kraft zu setzen.
Teile des Textes sind fett, andere Teile kursiv gedruckt und es gibt auch Teile, die kursiv/fett dargestellt werden. In dem Zitat heißt es "Änderungen sind durch Fettdruck dargestellt",
Erwartet der Verordnungsgeber - das BMF - nun, dass alle Bürger und Steuerberater die alten und neuen Regelungen vergleichen, um die Abweichungen festzustellen und gegebenenfalls bei den bereits vorliegenden Reiskostenabrechnungen berücksichtigen?
Will dieser Verordnungsgeber überhaupt ernst genommen werden? Oder geht er davon aus, dass seine Anordnungen ohnehin niemand beachtet?
Das BMF hat das Schreiben vom 24.10.2014 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesfinanzministerium.
+++COLLEGA-Wochen-Ticker 45/2014+++
03.11.2014