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 der guten Ideen

Basiskonto -Bankkonto für jedermann

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist darauf hin dass das Bundeskabinett am 28.10.2015 den Regierungsentwurf eines neuen Zahlungskontengesetzes beschlossen hat.

Zitat aus der Mitteilung des BMF:

"Alle Kreditinstitute, die Dienstleistungen im Zahlungsverkehr gegenüber dem Publikum anbieten, werden laut Gesetzentwurf verpflichtet sein, Basiskonten anzubieten und zu führen (Kontrahierungszwang). Mit dem Basiskonto sollen die grundlegenden Zahlungsdienste erledigt werden können. Dazu gehören das Ein- oder Auszahlungsgeschäft, Lastschriften, Überweisungen und das Zahlungskartengeschäft. Die Kreditinstitute dürfen für diese Dienste nur angemessene Entgelte verlangen."

Das BMF hat das Schreiben vom 27.10.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Andreas L. Huber, Freising. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 45/2015
02.11.2015

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