Neue Meldebestimmungen
Das Portal Anwalt.de weist darauf hin, dass ab 01.11.2015 neue Meldebestimmungen in Kraft getreten sind. Danach sind Mieter verpflichtet, innerhalb von 2 Wochen nach Bezug einer neuen Wohnung eine Einzugsbestätigung vorzulegen. Diese muss der Vermieter erteilen.
Das Portal Anwalt.de hat die Mitteilung auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Anwalt.de
Hinweis von Frau Steuerberaterin Benita Königbauer, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 45/2015
02.11.2015
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