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 der guten Ideen

Rauchverbot

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist in seiner Pressemitteilung vom 30.10.2015 auf seinen Beschluss vom 19.10.2015 (5 RBs 112/15) hin. Danach wurde ein Gastwirt zu Recht zu Geldbußen verurteilt, weil in seiner Gaststätte das Rauschen gestattet hatte.

Beim Lesen der Pressemitteilung erscheint es so, als wollte der Gastwirt an zwei Tagen durch eine sogenannte "Helmut Party" ganz bewusst ausprobieren, ob es nicht doch eine Möglichkeit gäbe, gegen das Rauchverbot in Gaststätten erfolgreich anzukämpfen. Zunächst hatte die Gemeinde 2 Geldbußen von 800 € für den ersten und 1.600 € für den zweiten Fall verhängt, die im Ergebnis in zwei Instanzen gerichtlich bestätigt wurden.

Das Rauchverbot in Gaststätten wurde damit ein weiteres Mal bestätigt.

Das OLG Hamm die Pressemitteilung vom 29.10.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage OLG Hamm

COLLEGA-Wochen-Ticker 45/2015
02.11.2015

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