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Solidaritätszuschlag verfassungswidrig?

Das Niedersächsische Finanzgericht (FG) weist in einer Pressemitteilung auf seinen seinen Beschluss vom 22.09.2015 (Aktenzeichen 7 V 89/14) hin, mit dem es die Vollziehung eines Bescheides über die Festsetzung des Solidaritätszuschlages für das Jahr 2012 aufgehoben hat.

Zitat aus der Pressemitteilung:

"Der Senat hatte deshalb das Verfahren 7 K 143/08, in welchem um die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 gestritten wird, mit Beschluss vom 21. August 2013 gem. Art. 100 Grundgesetz (GG) ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob das Solidaritätszuschlaggesetz verfassungsgemäß ist. Das Verfahren ist beim BVerfG noch anhängig (Az. des BVerfG: 2 BvL 6/14)."

In der aktuellen Streitsache hat der "Senat hat die Beschwerde zum BFH wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Ein Aktenzeichen des BFH liegt noch nicht vor."

Das Niedersächsische FG hat die Pressemitteilung auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Niedersächsisches Finanzgericht

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 45/2015
02.11.2015

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