Bestätigung einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 28.10.2020 ein Schreiben "Änderung zu Abschnitt 18e.1. des Umsatzsteueranwendungserlasses („Bestätigung einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer“); Nachweisführung im Bestätigungsverfahren (§ 18e UStG)" veröffentlicht.
Ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Die Neuregelung ist ab 01.01.2021 zu beachten.
Das BMF hat das Schreiben vom 28.10.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 45/2020
02.11.2020
%MCEPASTEBIN%
%MCEPASTEBIN%