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Bestätigung einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 28.10.2020 ein Schreiben "Änderung zu Abschnitt 18e.1. des Umsatzsteueranwendungserlasses („Bestätigung einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer“);  Nachweisführung im Bestätigungsverfahren (§ 18e UStG)" veröffentlicht.

Ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Die Neuregelung ist ab 01.01.2021 zu beachten. 

Das BMF hat das Schreiben vom 28.10.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium 

COLLEGA-Wochen-Ticker 45/2020
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2.11.2020

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