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Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung ab 01.01.2021

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 28.10.2020 ein Schreiben "Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2021" veröffentlicht.

Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung ab 01.01.2021

Dem Schreiben ist die Tabelle "Anlage zu § 14 Absatz 1 BewG" "Kapitalwert einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung im Jahresbetrag von einem Euro für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2021" beigefügt. 

Das BMF hat das Schreiben vom 28.10.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium 

COLLEGA-Wochen-Ticker 45/2020
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2.11.2020

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