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Datenschutz in der Steuerverwaltung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 26.10.2020 ein Schreiben "Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung; Aktualisierung des allgemeinen Informationsschreibens " veröffentlicht.

Datenschutz in der Steuerverwaltung

Die Neufassung der "Allgemeine Informationen zur Umsetzung  der datenschutzrechtlichen Vorgaben der  Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung  in der Steuerverwaltung" umfasst 6 Seiten. 

Das BMF hat das Schreiben vom 26.10.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium 

COLLEGA-Wochen-Ticker 45/2020
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2.11.2020

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