Datenschutz in der Steuerverwaltung
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 26.10.2020 ein Schreiben "Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung; Aktualisierung des allgemeinen Informationsschreibens " veröffentlicht.
Datenschutz in der Steuerverwaltung
Die Neufassung der "Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung" umfasst 6 Seiten.
Das BMF hat das Schreiben vom 26.10.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 45/2020
02.11.2020
%MCEPASTEBIN%
%MCEPASTEBIN%