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 der guten Ideen

Kindergeld

Der Bundesfinanzhof weist in seiner Pressemitteilung Nr. 72/2014  vom 05.11.2014 auf sein Urteil vom 03.07.2014 (Aktenzeichen III R 52/13) hin. Danach besteht der Kindergeldanspruch bei einem dualen Studium bis zum Bacherlorabschluss und nicht nur bis zum Abschluss der praktischen Ausbildung.

Der BFH hat die Pressemitteilung Nr. 72/2014 vom 05.11.2014 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesfinanzhof.

+++COLLEGA-Wochen-Ticker 46/2014+++
10.11.2014