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 der guten Ideen

Selbstanzeige

Der Bundesrat hat am 07.11.2014 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verschärfung der steuerlichen Selbstanzeige positiv beurteilt.

Es ist wohl davon auszugehen, dass die Neuregelung zum 01.01.2015 in Kraft treten wird.

Die wesentlichen Änderungen werden wohl sein:

Straffreiheit soll es  nur noch bei einem hinterzogenen Betrag von bis zu 25.000 € (derzeit 50.000 €) geben. Bei höheren Beträgen kann von einer Strafverfolgung nur bei Zahlung eine Zuschlags abgesehen werden. Dieser Zuschlag beträgt 10% bei Beträgen von 25.000 € bis 100.000 €, 15% bei Beträgen von 100.000 € bis 1.000.000 € und 20% bei Beträgen von mehr als 1.000.000 € .

Die Meldung des Bundesrats besagt weiterhin: "Zudem dehnt der Gesetzentwurf die Verjährung auf 10 Jahre aus."

Der Bundesrat hat den Hinweis auf seinen Plenums-Beschluss vom 07.11.2014 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesrat.

+++COLLEGA-Wochen-Ticker 46/2014+++
10.11.2014