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 der guten Ideen

Vollmachtsdatenbank

(1)  Der Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern (LSWB) gibt in seinem Praxisticker Nr. 424 vom 07.11.2014 wertvolle Hinweise über eine sehr kostengünstige Möglichkeit der Teilnahme an der Vollmachtsdatenbank.

(2) Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 03.11.2014 ein Schreiben veröffentlicht, dem eine überarbeitete Fassung der am 10.10.2013 veröffentlichten Vollmacht für die Teilnahme von Berufsträgern an der Vollmachtsdatenbank beilag. Die Überarbeitung war erforderlich, damit künftig auch Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer das Vollmachtsformular nutzen können.

Bisher erteilte Vollmachten gelten unbeschränkt weiter.

Der LSWB hat den Praxisticker 424 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage LSWB.

Das BMF hat sein Schreiben vom 03.11.2014 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesfinanzministerium.

+++COLLEGA-Wochen-Ticker 46/2014+++
10.11.2014