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 der guten Ideen

Kindergeld bei Wehrdienst

Der Bundesfinanzhof weist in seiner Pressemitteilung Nr. 74/2014 vom 12.11.2014 auf sein Urteil vom 03.07.2014 (Aktenzeichen III R 53/13) hin. Danach können Eltern unter bestimmten Umständen für ein Kind, das den freiwilligen Wehrdienst leistet, Kindergeld beziehen.

Der BFH hat die Pressemitteilung Nr. 74/2014 vom 12.11.2014 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesfinanzhof.

+++COLLEGA-Wochen-Ticker 47/2014+++
17.11.2014