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 der guten Ideen

Rechnungsberichtigung

Das Niedersächsische Finanzgericht (FG) hat in dem Klageverfahren 5 K 40/14 dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorgelegt, "ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen einer Rechnungsberichtigung Rückwirkung zukommen kann."

Das FG will durch die Vorlage klären lassen, ob im Falle einer Rechnungsberichtigung der Vorsteuerabzug erhalten bleibt und damit eine Verzinsung entfällt. Das Finanzgericht möchte weiter geklärt haben, ob eine Rechnungsberichtigung auch im Einspruchsverfahren mit Rückwirkung möglich ist.

Streitfälle dieser Art sollte man nicht rechtskräftig werden lassen und gegebenenfalls Ruhen des Verfahrens beantragen.

Die Pressemitteilung wurde im Portal des Landes Niedersachsen veröffentlicht. Link zum Portal des Landes Niedersachsen.

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

+++COLLEGA-Wochen-Ticker 47/2014+++
17.11.2014