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 der guten Ideen

Banken

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist in seinem Newsletter vom 19.11.2014 darauf hin, dass das Bundeskabinett das Gesetz zum Umsetzung der europäischen Richtlinie über Einlagesicherungssysteme beschlossen hat.

Dadurch sollen Sparguthaben gesichert werden. Fast zeitgleich berichtet die Süddeutsche Zeitung (SZ) am 22./23.11.2014 in dem Artikel "Angst vor dem Strafzins" darüber, dass Banken von Unternehmen Strafzinsen für Einlagen verlangen. Die SZ weist darauf hin, dass das Bestreben, auch von privaten Sparern derartige Gebühren zu erheben, unzulässig sei.
Inzwischen merkt man schon eine gewisse Unruhe bei den kleinen Raiffeisen- und Volksbanken, wenn man mit ihnen über eine mögliche Verzinsung von Sparguthaben oder anderen Einlagen spricht. Und diese Banken werden ihrer wichtigen Rolle in der Wirtschaft, den Sparern einen angemessenen Zins zu zahlen und die regionale mittelständische Wirtschaft mit Krediten zu fairen Konditionen zu versorgen, noch am ehesten gerecht. Bei den Sparkassen verspürt man den Druck, sich zu größeren Einheiten zusammen zu schließen. Es bleibt zu hoffen, dass sie darüber ihre regionalen Aufgaben nicht vernachlässigen.
Großbanken - die sogenannten Geschäftsbanken - müssen seit Juni 2014 bei der Europäischen Zentralbank (EZB) für kurzfristige Einlagen 0,2% Negativzins zahlen. Hiermit wollte die EZB verhindern, dass Banken ihre Gelder bei der EZB bunkern, anstatt Unternehmen Kredite zu gewähren. Und was machen die Banken: Sie erheben von ihren Kunden Strafzinsen von 0,25% - verdienen also an den Negativzinsen und reichen weiterhin keine Kredite aus.
So kann es nicht weiter gehen. "Banken bändigen" schrieb die FAZ am 01.12.2012 Link. Eine Forderung war, die großen Banken aufzuteilen in Geschäftsbanken, die Spareinlagen aufnehmen und Kredite vergeben und Investmentbanken, die Spekulationsgeschäfte tätigen. Erstere würden den Typus Bank darstellen, mit dem die deutsche Wirtschaft nach dem 2. Weltkrieg wieder aufgebaut wurde. Letztere würden den eher angelsächsischen Bereich der Spekulation und Wetten auf alles repräsentieren, den man mit keinerlei Gesetzen und Verordnungen in den Griff bekommt. Erstere waren gesund und brauchten keine staatlichen Hilfen, wären aber ohne staatliche Hilfen in dem von den letzteren verursachten Strudel untergegangen.
Die Politik muss es lernen, Hasardeure auf- und untergehen zu lassen. Man wird sie nie verbieten oder ausrotten können. Man muss sie aber von schützenwerten und notwendigen Bereichen - wie eben normalen Geschäftsbanken - fernhalten. Zum Beispiel, in dem man sie in Investmentbanken zusammenfasst. Der Vorschlag war und ist, jede Bank könne entscheiden, was sie tun möchte.
Aber sie kann nicht Geschäftsbank und Investmentbank zugleich sein. Dann kann man die unersättlichen Spekulanten kommen und gehen sehen - wer sich mit ihnen einlässt, braucht nicht mit Rettung zu rechnen. Alles andere, was die Politik in den letzten Jahren unternommen hat, ist von einer übermächtigen Lobby gesteuertes Herumkurieren am falschen Platz.
Fazit: Das vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie ist ebenso falsch wie die Richtlinie selbst. Der Sparer ist auch hier wieder der Dumme. Er muss die Folgen dieser falschen Politik - wie zum Beispiel Negativzinsen - ausbaden. 
Das Bundesministerium der Finanzen hat den Newsletter vom 19.11.2014 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesministerium der Finanzen.

+++COLLEGA-Wichen-Ticker 48/2014+++