Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

Bausparkassen

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet am 22.11.2014 darüber, wie man sich gegen Kündigungen der Bausparkassen wehren kann.

 

Aufgrund der niedrigen Zinsen wollen mehrere Bausparkassen sich von den Verträgen lossagen, die trotz Zuteilungsreife nicht zum Abruf von Bauspardarlehen verwendet werden.
Das Ganze ist eine weitere Folge der durch die Bankenkrise hervorgerufenen Niedrigzinspolitik.
Bausparkassen zahlen bis zu 3,5% Zinsen auf Guthaben, teilweise haben sie sogar einen zusätzlichen Bonus versprochen, wenn man das Bauspardarlehen nicht in Anspruch genommen hat. Durch die Änderung am Markt sind die früher gegenüber mancher Festgeldanlage als niedrig erschienenen Zinsen relativ hoch - die Bausparkassen wollen die Sparer los werden und kündigen die Verträge. Ob die Politik diese Nebenerscheinung ihrer Niedrigzinspolitik bedacht hat, darf bezweifelt werden.
Die FAZ zeigt Möglichkeiten auf, wie man sich gegen die Kündigungen wehren kann.
Die FAZ hat den Artikel "Wann sich Kunden gegen die Kündigungen wehren können" auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage FAZ.

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

+++COLLEGA-Wochen-Ticker 48/2014+++