Doppelte Staatsbürgerschaft
Nach dem zweiten Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes können in Deutschland Geborene Inhaber von zwei Staatsbürgerschaften sein.
Unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen ist die Erlangung der doppelten Staatsbürgerschaft nunmehr möglich.
Das Gesetz ist im Bundesgesetzblatt Nummer 52 vom 20.11.2014 - BGBl 2014 Teil I Seite 1714 - veröffentlicht.
Hinweis: Im Mandantenstamm von COLLEGA-Kanzlei Plus können unter Personendaten zwei Staatsbürgerschaften verwaltet werden.