Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

GODB-2014

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 14.11.2014 "Ergänzende Informationen zur Datenträgerüberlassung" veröffentlicht.

 

Der einleitende Satz lautet:
"Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" vom 14. November 2014 sehen vor, dass im Rahmen einer Außenprüfung auf Verlangen der Finanzverwaltung - neben den aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten - auch alle zur Auswertung der Daten notwendigen Strukturinformationen in maschinell auswertbarer Form durch das geprüfte Unternehmen bereit gestellt werden. Die angeforderten Strukturinformationen sind jedoch vor allem kleineren und mittleren Unternehmen häufig nicht bekannt."
Das Bundesministerium der Finanzen hat die Neufassung der GODB auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesministerium der Finanzen.

+++COLLEGA-Wochen-Ticker 48/2014+++