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 der guten Ideen

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Hörbücher

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in einem Schreiben vom 01.12.2014 dargelegt, dass und unter welchen Umständen die Umsätze aus Hörbüchern dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen.

Das Bundesministerium der Finanzen hat das Schreiben auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesministerium der Finanzen

+++COLLEGA-Wochen-Ticker 49/2014+++

05.12.2014