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 der guten Ideen

Kreditgebühren Rückerstattung

Die Stiftung Warentest berichtet, dass einige Bankhäuser entgegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Rückzahlung unberechtigter Kreditbearbeitungsgebühren verweigern.  

Nach den Angaben Stiftung Warentest sind die Begründungen hierfür teilweise sehr unqualifiziert. Betroffene sollten überlegen, rechtlichen Rat einzuholen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Verjährungsunterbrechung einzuleiten. Empfehlungen zur Vorgehensweise ergeben sich aus der Meldung der Stiftung Warentest, deren rechtliche Qualität wir allerdings nicht überprüft haben.

Link zur Homepage der Stiftung Warentest.

+++COLLEGA-Wochen-Ticker 49/2014+++

05.12.2014