Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 03.12.2014 ein Schreiben zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Absatz 2 und 3 Einkommensteuergesetz veröffentlicht.
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+++COLLEGA-Wochen-Ticker 49/2014+++
05.12.2014