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Erteilung einer USt-ID-Nummer für die Niederlande

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 22.11.2019 das Schreiben "Erteilung einer neuen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch die niederländische Steuer-und Zollverwaltung an dort registrierte Einzelunternehmer zum 1. Januar 2020" veröffentlicht.

Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 22.11.2019:
"Die zuständigen Behörden der Niederlande teilten mit, dass dort registrierten Einzelunternehmern eine neue Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erteilt werden wird, die ab dem 1. Januar 2020 verpflichtend bei innergemeinschaftlichen Umsätzen zu verwenden ist. Der Aufbau der USt-IdNr. für die genannten Unternehmer ist dann wie folgt: Nach dem Länderschlüssel „NL“ folgen 12 Stellen aus beliebig aufeinanderfolgenden Ziffern, Großbuchstaben sowie den Zeichen „+“ und „*“. Die Stellen 11 und 12 sind dabei immer Ziffern. Die den Einzelunternehmern bisher erteilte USt-IdNr. wird ab dem Zeitpunkt der Umstellung zum 1. Januar 2020 ungültig."

Das BMF hat das Schreiben vom 22.11.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium 

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 49/2019
02.12.2019

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