Düsseldorfer Tabelle
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat die ab 01.01.2015 geltende "Düsseldorfer Tabelle" veröffentlicht. Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten.
Die Düsseldorfer Tabelle "beruht auf Koordinierungsgesprächen zwischen Richterinnen und Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln, Hamm, der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. sowie einer Umfrage bei den übrigen Oberlandesgerichten" schreibt das OLG Düsseldorf auf seiner Homepage.
Von der Homepage des OLG Düsseldorf können sowohl die aktuelle Tabelle als auch die Tabellen der Vorjahre seit 2005 heruntergeladen werden. Link Homepage OLG-Düsseldorf
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
+++COLLEGA-Wochen-Ticker 50/2014+++
09.12.2014