Schwiegerelternschenkungen
Der Bundesgerichtshof weist in seiner Pressemitteilung 180/2014 vom 04.12.2014 auf seinen Beschluss vom 03.12.2014 (Aktenzeichen XII ZB 181/13) hin. Es ging um die Frage, ob der Anspruch auf Rückübertragung eines an den Schwiegersohn geschenkten Grundstückanteils verjährt ist.
Der Sachverhalt ist schnell erklärt: Der Schwiegervater schenkte seiner Tochter und seinem Schwiegersohn eine von diesen bewohnte Immobilie je zur Hälfte. Die Ehe wurde geschieden. Der Schwiegersohn wollte seinen Anteil zu Geld machen und beantragte die Teilungsversteigerung. Der Vater trat seinen Anspruch auf Rückübertragung der Grundstückshälfte an seine Tochter ab, die von ihrem Ex die Rückübertragung forderte. Es ging nun darum, ob der Rückübertragungsanspruch verjährt ist. Nach dem Beschluss des BGH beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre.
Der BGH hat die Pressemitteilung 180/2014 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesgerichtshof.
+++COLLEGA-Wochen-Ticker 50/2014+++
09.12.2014