Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

Bonuszahlung der Krankenversicherung und Sonderausgabenabzug

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 06.12.2016 ein Schreiben zu "Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Verhalten" veröffentlicht.

Die Bonuszahlungen sind als Beitragsrückerstattung zu qualifizieren.

Das BMF hat das Schreiben vom 06.12.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Siehe auch COLLEGA-Wochen-Ticker 12/2017

COLLEGA-Wochen-Ticker 50/2016
12.12.2016

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte