Bonuszahlung der Krankenversicherung und Sonderausgabenabzug
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 06.12.2016 ein Schreiben zu "Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Verhalten" veröffentlicht.
Die Bonuszahlungen sind als Beitragsrückerstattung zu qualifizieren.
Das BMF hat das Schreiben vom 06.12.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Siehe auch COLLEGA-Wochen-Ticker 12/2017
COLLEGA-Wochen-Ticker 50/2016
12.12.2016
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