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Im EU-Ausland niedergelassene Steuerberatungsgesellschaft

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 73/2016 vom 07.12.2016 auf sein Urteil vom 19.10.2016 (Aktenzeichen II R 44/12) hin. Es ging um die Frage, ob eine im EU-Ausland niedergelassene Steuerberatungsgesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt sein kann, für inländische Steuerpflichtige steuerberatend tätig zu werden.

Die Streitsache wurde an das Finanzgericht zurückverwiesen, um zu klären, ob die Gesellschaft in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang eine steuerberatende Tätigkeit im Ausland ausgeübt hat und ob ein Berufshaftpflichtschutz vorliegt.

Der BFH hat die Pressemitteilung 73/2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 50/2016
12.12.2016

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