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 der guten Ideen

Link kann Urheberrecht verletzen

Die Aufregung ist groß und das ist berechtigt: Das Landgericht (LG) Hamburg hat mit Beschluss vom 18.11.2016 (Aktenzeichen 310 O 402/16) entschieden, dass es eine Urheberrechtsverletzung darstellt, wenn man auf eine Website verlinkt, die eine Urheberrechtsverletzung enthält.

Vorangegangen war eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) 08.09.2016 (Aktenzeichen C-160/15 – GS Media). Der EuGH kam zu dem Ergebnis, dass schon das Verlinken eine Urheberrechtsverletzung sein kann, wenn auf der verlinkten Webseite eine Urheberrechtsverletzung vorliegt und der Linksetzer sich nicht vergewissert hat, ob die verlinkte Website frei von einem derartigen Verstoß ist.

Da eine vollständige Überprüfung der anderen Website in der Praxis unmöglich ist und man auch nicht weiß, ob ein zu rügender Verstoß gegen das Urheberrecht danach erfolgt ist, führt das im Ergebnis dazu, dass jegliche Linksetzung auf fremde Websites unterbleiben muss. Hiergegen wenden sich viele. Es wurde schon eine Initiative zur Sammlung von Unterschriften gegen diese Rechtsprechung gegründet.

Hinweis: Die Entscheidung kann auch Links in sozialen Netzen wie Facebook etc. berühren.

COLLEGA-Wochen-Ticker 50/2016
12.12.2016

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