Neue Transparenz bei der steuerlich geförderten Altersvorsorge
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist am 12.12.2016 darauf hin, dass ab 01.01.2017 alle Anbieter eines Riester- oder Basisrentenvertrages ein neues Produktinformationsblatt (PIB) zur Verfügung stellen müssen.
Dadurch soll ein "Vergleich verschiedener Produkte künftig problemlos möglich" sein.
Das BMF hat das Schreiben vom 12.12.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 50/2016
12.12.2016
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