Kapitalertragsteuer: Ausstellung von Steuerbescheinigungen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 11.11.2020 ein Schreiben "Kapitalertragsteuer; Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG; Ergänzung des BMF-Schreibens vom 15. Dezember 2017 (BStBl 2018 I S. 13) " veröffentlicht.
GZ I V C 1 - S 2401/19/10003 :001
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Zitat aus dem BMF Schreiben vom 11.11.2020:
"Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 15. Dezember 2017 (BStBl 2018 I S. 13) wie folgt geändert:"
Das BMF hat das Schreiben vom 11.11.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 50/2020
07.12.2020
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