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Rechtmäßigkeit von Säumniszuschlägen vor der Prüfung durch den BFH

Der Bundesfinanzhof hat nach seiner Veröffentlichung im Internet in einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gegen ein FG-Urteil die Revision zugelassen, soweit sie Säumniszuschläge für die Zeit nach dem 31.12.2009 betrifft.

#Rechtmäßigkeit von #Säumniszuschlägen nach dem 31.12.2009 

Nach dem Beschluss des BFH vom 14.04.2020 (Aktenzeichen VII B 53/19) wird darüber zu entscheiden sein, ob Säumniszuschläge für die Zeit nach dem 31.12.2009 rechtmäßig festgesetzt werden können
(https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202050254/)

COLLEGA-Wochen-Ticker 50/2020
07.12.2020

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