Umsatzsteuer in Zusammenhang mit Friedhofs- und Bestattungswesen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 23.11.2020 das Schreiben "Anwendungsfragen des § 2b UStG in Zusammenhang mit dem Friedhofs- und Bestattungswesen" veröffentlicht.
GZ III C 2 - S 7107/19/10004 :008
Umsatzsteuer in Zusammenhang mit #Friedhofs- und #Bestattungswesen
Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 23.11.2020:
"Durch Artikel 12 des Gesetzes vom 2. November 2015 (BGBl. I S. 1834) wurden durch Einfügung des § 2b UStG die Regelungen zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) neu gefasst. In diesem Kontext hat sich auch eine Reihe von Anwendungsfragen im Zusammenhang mit Friedhöfen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft ergeben."
Das BMF hat das Schreiben vom 23.11.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 50/2020
07.12.2020
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