Umsatzsteuerliche Behandlung von Reiseleistungen, die an andere Unternehmer erbracht werden
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 30.11.2020 ein Schreiben "Umsatzsteuerliche Behandlung von Reiseleistungen; Berufungsrecht auf Art. 306 ff. MwStSystRL BFH-Urteile vom 21. November 2013, V R 11/11, vom 20. März 2014, V R 25/11, und vom 13. Dezember 2017, XI R 4/16" veröffentlicht.
GZ III C 2 - S 7419/19/10001 :001
Umsatzsteuerliche Behandlung von #Reiseleistungen und #Reisevorleistungen, die an andere Unternehmer erbracht werden
Zitat aus dem BMF Schreiben vom 11.11.2020:
"Mit Urteilen vom 21. November 2013, V R 11/11, BStBl 2020 II S. XXX, und vom 20. März 2014, V R 25/11, BStBl 2020 II S. XXX, hat der BFH entschieden, dass sich ein Unternehmer für Reiseleistungen, die er an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen erbringt, entgegen § 25 Abs. 1 Satz 1 UStG unmittelbar auf die unionsrechtlichen Bestimmungen über die Sonderregelung für Reisebüros (Margenbesteuerung) in den Artikeln 306 ff. MwStSystRL berufen kann."
Das BMF hat das Schreiben vom 30.11.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 50/2020
07.12.2020
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