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 der guten Ideen

Auslandsreisekosten 2017

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 14.12.2016 die ab 01.01.2017 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen bekannt gemacht.

Dem Schreiben ist eine Tabelle mit den ab 01.01.2017 geltenden Pauschbeträgen beigefügt. Die Änderungen gegenüber der Übersicht 2016 sind durch Fettdruck gekennzeichnet.

Das BMF hat das Schreiben vom 14.12.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 51/2016
19.12.2016

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