Betriebliche Altersversorgung - maßgebendes Pensionsalter bei der Bewertung von Versorgungszusagen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 09.12.2016 unter der Bezeichnung "Betriebliche Altersversorgung - maßgebendes Pensionsalter bei der Bewertung von Versorgungszusagen" zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG) Stellung genommen.
Zitat
"Bei der bilanzsteuerrechtlichen Bewertung von Pensionszusagen nach § 6a Einkommensteuergesetz (EStG) ist grundsätzlich das Pensionsalter maßgebend, das in der jeweiligen Versorgungszusage festgeschrieben wurde; Änderungen erfordern eine schriftliche Anpassung der Pensionszusage (§ 6a Absatz 1 Nummer 3 EStG)."
Das BMF hat das Schreiben vom 09.12.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke
COLLEGA-Wochen-Ticker 51/2016
19.12.2016
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