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Betriebliche Altersversorgung - maßgebendes Pensionsalter bei der Bewertung von Versorgungszusagen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 09.12.2016 unter der Bezeichnung  "Betriebliche Altersversorgung - maßgebendes Pensionsalter bei der Bewertung von Versorgungszusagen" zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG) Stellung genommen.

Zitat
"Bei der bilanzsteuerrechtlichen Bewertung von Pensionszusagen nach § 6a Einkommensteuergesetz (EStG) ist grundsätzlich das Pensionsalter maßgebend, das in der jeweiligen Versorgungszusage festgeschrieben wurde; Änderungen erfordern eine schriftliche Anpassung der Pensionszusage (§ 6a Absatz 1 Nummer 3 EStG)."

Das BMF hat das Schreiben vom 09.12.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke

COLLEGA-Wochen-Ticker 51/2016
19.12.2016

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